Asbestsachkunde und Gesetzesänderungen


Merkblatt1:
Asbestsachkunde und Gesetzesänderungen.


ASBEST-SACHKUNDE VERFÄLLT
Nach der Änderung der Gefahrstoffverordnung zum 15.07.2013 müssen Sachkundige, die ihre Sachkunde vor dem 01.06.2010 erworben haben, auf einem behördlich anerkannten eintägigen Fortbildungslehrgang die Geltungsdauer ihres Nachweises um sechs Jahre verlängern.

In unseren Seminaren sind neben den vorgeschriebenen Mindestanforderungen gem. neuer Anlage 5 der TRGS 519 auch die aktuellen Neuerungen aus der Fassung Januar 2014 (ergänzt Febr. 2015) enthalten.
Für Arbeiten mit geringer Exposition (früher "alte" Anl. 5) ist jetzt die Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 erforderlich.
Hinweis: Der Kurs bezieht sich auf die bestehende Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 3 und Anlage 4 (2- oder 4-tägige Schulung). Die dementsprechenden Fortbildungsgänge wurden speziell für sachkundige Seminarteilnehmer gestaltet, deren Sachkunde bis zum 30.06.2016 verlängert werden muss. Wird diese jedoch nicht bis zu diesem Stichtag verlängert, ist die Sachkunde ungültig.